Natürlich nicht. Krankenkassen erstatten, wie es schon ihr Name sagt, die Kosten für die Behandlung von Erkrankungen. Ästhetische Maßnahmen gehören (bis auf wenige Ausnahmefälle) nicht zu ihrem Leistungsangebot. Deshalb müssen Versicherte die Kosten für rein ästhetische Behandlungen in jedem Fall selbst bezahlen.
Bei manchen Leistungen wie Füllungen und Zahnersatz können Versicherte gegen Zuzahlung eine hochwertigere und ästhetischere Leistung in Anspruch nehmen.
Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen erstatten in Einzelfällen einen prozentualen Anteil an den Behandlungskosten für höherwertige Leistungen entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen.
Als Patient erhalten Sie von uns vor Behandlungsbeginn einen detaillierten Heil- und Kostenplan, dem Sie die voraussichtliche Höhe der Kosten entnehmen können.
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick, welche ästhetischen Leistungen Sie auf eigene Kosten als sog. Selbstzahler bzw. gegen Zuzahlung in Anspruch nehmen können: